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Familienrecht und Kinderschutz

Scheidungen und Trennungen, vor allem aber das, was danach kommt: die Kinder, die Wohnung, der Unterhalt und Vereinbarungen, die gut formuliert sein müssen, damit Sie nicht wieder vor Gericht landen.

Was wir übernehmen

Verfahren und Formalitäten

Trennung

  • Scheidung
  • Trennung ohne Scheidung
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Auflösung von Miteigentum
  • Eheverträge
  • Entwurf von Vereinbarungen

Kinder und Regelungen

  • Regelungen zwischen Eltern und Kindern
  • Unterhalt für Kinder und Ehegatten
  • Ausgleichszahlung zwischen Ehegatten
  • Streit über die elterliche Sorge
  • Dringende Maßnahmen
  • Vorläufige Maßnahmen vor dem Verfahren

Abstammung und Schutz

  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Feststellung der Abstammung
  • Kinderschutz in Verwaltungsverfahren

Unter anderem. Wenn Ihr Anliegen nicht aufgeführt ist, fragen Sie uns: Wir prüfen es und sagen Ihnen, ob wir es übernehmen können.

So arbeiten wir

In jedem Fall gleich

  • FestpreisBevor wir beginnen, wissen Sie, was wir tun und was es kostet. Mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten.
  • Online oder persönlichWir setzen auf Online-Besprechungen, ohne Anreise. Kanzleien in Dénia und València, falls Sie uns lieber persönlich treffen.
  • In ganz SpanienWir vertreten Sie, ganz gleich, wo in Spanien Sie wohnen.

Mehr dazu (auf Spanisch)

Scheidungsanwältin in Dénia

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Häufige Fragen

Fragen zum Familienrecht

Können wir uns ohne Gerichtsverhandlung scheiden lassen?

Ja, wenn Sie sich einig sind. Mit minderjährigen Kindern genehmigt das Gericht die Vereinbarung; ohne minderjährige Kinder kann sie auch vor einem Notar unterzeichnet werden.

Wird bei gemeinsamem Sorgerecht Kindesunterhalt gezahlt?

Das hängt vor allem vom Einkommen beider Eltern ab. Sind die Einkommen ähnlich, gibt es meist keinen Unterhalt; bei großem Unterschied kann das Gericht ihn festlegen.

Kann das Scheidungsurteil geändert werden?

Ja, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben: mit einem Abänderungsantrag oder einer neuen, gerichtlich genehmigten Vereinbarung.