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Eigentümergemeinschaften

Isabel Hernando berät seit 2014 eine Hausverwaltung im Wohnungseigentumsrecht. Versammlungen, die aus dem Ruder laufen, Beschlüsse, die einem Eigentümer schaden, unbezahltes Hausgeld oder Schäden im Gebäude: Wir kennen das von innen.

Was wir übernehmen

Verfahren und Formalitäten

Versammlungen und Beschlüsse

  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen, in Vertretung oder in Begleitung des Mandanten
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Anfechtung von Protokollen

Schulden und Schäden

  • Forderungen gegen säumige Eigentümer (Mahnverfahren)
  • Schäden in der Eigentümergemeinschaft

Für Hausverwaltungen

  • Beratung von Hausverwaltungen
  • Gründung der Gemeinschaft und Aufteilung in Wohnungseigentum
  • Änderungen am Gemeinschaftseigentum

Unter anderem. Wenn Ihr Anliegen nicht aufgeführt ist, fragen Sie uns: Wir prüfen es und sagen Ihnen, ob wir es übernehmen können.

So arbeiten wir

In jedem Fall gleich

  • FestpreisBevor wir beginnen, wissen Sie, was wir tun und was es kostet. Mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten.
  • Online oder persönlichWir setzen auf Online-Besprechungen, ohne Anreise. Kanzleien in Dénia und València, falls Sie uns lieber persönlich treffen.
  • In ganz SpanienWir vertreten Sie, ganz gleich, wo in Spanien Sie wohnen.

Mehr dazu (auf Spanisch)

Anwältin für Eigentümergemeinschaften

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Häufige Fragen

Fragen zu Eigentümergemeinschaften

Wie viel Zeit habe ich, um einen Beschluss der Versammlung anzufechten?

Drei Monate ab der Versammlung oder ab der Mitteilung, wenn Sie nicht anwesend waren. Verstößt der Beschluss gegen das Gesetz oder die Satzung, beträgt die Frist ein Jahr.

Kann ich anfechten, wenn ich der Gemeinschaft Hausgeld schulde?

Nur wenn Sie Ihre Schulden begleichen oder den Betrag hinterlegen. Ausgenommen sind Beschlüsse, die die Miteigentumsanteile festlegen oder ändern.

Wie fordert man Geld von einem säumigen Eigentümer?

Mit der in der Versammlung genehmigten Schuldbescheinigung kann die Gemeinschaft das Mahnverfahren einleiten. Es ist schnell und braucht keine Verhandlung, wenn der Schuldner nicht widerspricht.